Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
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Mittagessen

Für die Kinder, die 35 oder 45 Stunden Betreuungszeit gebucht haben, bestellen die Eltern ein Mittagessen (siehe Verpflegungsportal)

Die Kosten für die Mittagsmahlzeit können übernommen werden, wenn Sie Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII Kap. 3 oder 4, SGB II oder AsylbLG §2 sind. Den Antrag dazu finden Sie hier.

Weiterhin werden die Kosten übernommen, wenn Ihr Einkommen unter 30.000€ liegt. Dazu legen Sie uns einen Entgeltbescheid vor - die Anträge werden durch die Einrichtung gestellt.